Das Monitoring der wildlebenden Honigbienenvölker und anderer bedrohter Tierarten ist ein wichtiger Fokus der "Beekeeping-rEvolution". Der Erhalt der systemrelevanten Schlüsselspezies der Honigbienen ist letztendlich ein gesellschaftspolitischer Auftrag, bei dem jeder tätig werden kann!
Jede Bürgerin und jeder Bürger, die/der in diesem Artenschutzprogramm mitmachen möchte, ist herzlich willkommen!
Gesucht werden wildlebende Honigbienenvölker in Baumhöhlen oder Mauerwänden und/oder artgerecht gehaltene Honigbienenvölker in Baumhöhlensimulationen / Strohkörben etc., welche nicht beimkert werden.
Die "EntdeckerInnen" bzw. ArtenschützerInnen fertigen Fotos und Berichte an, die auf dieser Webseite veröffentlicht werden. So können zahlreiche Informationen (z.B. die Überlebensraten und Behausungspräferenzen) gewonnen werden. Diese Erkenntnisse dienen letztendlich dem Ziel, die Spezies der Honigbienen in die Bundesartenschutzverordnung der besonders geschützten Arten aufzunehmen. Die aktuelle Gesetzgebung stellt alle heimischen Bienenarten unter besonderen Artenschutz. Gleichzeitig wird dieser Schutz für die Honigbiene ausgesetzt, da sie fälschlicherweise als rein domestiziertes Nutztier gilt. Wild lebende Honigbienenvölker werden in der aktuellen Gesetzgebung also gar nicht berücksichtigt und genießen derzeit (noch) keinen Artenschutz.
Jede Bürgerin und jeder Bürger, die/der in diesem Artenschutzprogramm mitmachen möchte, ist herzlich willkommen!
Gesucht werden wildlebende Honigbienenvölker in Baumhöhlen oder Mauerwänden und/oder artgerecht gehaltene Honigbienenvölker in Baumhöhlensimulationen / Strohkörben etc., welche nicht beimkert werden.
Die "EntdeckerInnen" bzw. ArtenschützerInnen fertigen Fotos und Berichte an, die auf dieser Webseite veröffentlicht werden. So können zahlreiche Informationen (z.B. die Überlebensraten und Behausungspräferenzen) gewonnen werden. Diese Erkenntnisse dienen letztendlich dem Ziel, die Spezies der Honigbienen in die Bundesartenschutzverordnung der besonders geschützten Arten aufzunehmen. Die aktuelle Gesetzgebung stellt alle heimischen Bienenarten unter besonderen Artenschutz. Gleichzeitig wird dieser Schutz für die Honigbiene ausgesetzt, da sie fälschlicherweise als rein domestiziertes Nutztier gilt. Wild lebende Honigbienenvölker werden in der aktuellen Gesetzgebung also gar nicht berücksichtigt und genießen derzeit (noch) keinen Artenschutz.
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